Sonderpädagogischer Dienst

Gut beraten in der Grundschulzeit

Für wen ist der sonderpädagogische Dienst?
Für Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben im Lese-und Schreiblernprozess, Ausfälle im erweiterten Schriftspracherwerb und Schwierigkeiten in der Sprachverarbeitung und im Sprachverständnis, beim Erfassen mündlicher und schriftlicher Anweisungen.

Wer ist verantwortlich?
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot wird in gemeinsamer Verantwortung der Grundschule und des SBBZ Sprache Balgheim umgesetzt und gilt für alle Grundschulen und deren Schülerinnen und Schüler im Landkreis Tuttlingen.
Dabei bleibt die Gesamtverantwortung für die Erziehung und Bildung der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers bei der Grundschule.

Welches Ziel hat der sonderpädagogische Dienst?
Ziel des Angebotes ist es, die Haltefunktion der Grundschulen zu stärken, was bedeutet, dass den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen erfolgreiches Lernen und Teilhabe an der allgemeinen Schule ermöglicht werden soll.

Wie erfolgt die Antragsstellung durch die Grundschule?
Sind vonseiten der allgemeinen Grundschule, gegebenenfalls unter Einbeziehung außerschulischer Partner bereits alle Förder- und Beratungsmöglichkeiten ausgeschöpft und dokumentiert, kann als weitere Möglichkeit die Unterstützung und Beratung des Sonderpädagogischen Dienstes beantragt werden.
Schulleitung bzw. Lehrkraft der allgemeinen Grundschule sendet im schriftlichen Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten einen „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“ direkt an das SBBZ Sprache in Balgheim.
(Schulstraße 8/1 78582 Balgheim)
Der Antrag der Grundschule enthält :
+ einen aussagekräftigen pädagogischen Bericht
+ eine Dokumentation aller durchgeführten Fördermaßnahmen und gegebenenfalls Berichte außerschulischer Partner (Logopäden/Ergotherapeuten, Ärzte…).

    Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
    – Das SBBZ Sprache Balgheim verschickt eine Eingangsbestätigung an die allgemeine Grundschule.
    – Danach erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme durch die beauftragte Sonderschullehrkraft des SBBZ Sprache in Balgheim mit der allgemeinen Grundschule und mit den Eltern.
    – Anschließend kann die kooperative Beratung und Diagnostik beginnen.

    Welche Unterlagen werden benötigt und wie erhält die Grundschule diese?
    Die Grundschule benötigt für die Antragsstellung die folgenden Unterlagen:
    „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“
    „Anlage 1_Entbindung Schweigepflicht_sonderpäd. Beratung und Unterstützung“
    „Anlage 2_Pädagogischer Bericht der allgemeinen Schule für Schüler“
    alle weiteren vorliegenden Berichte von Logopädie, Ergotherapie, Ärzten etc.
    Alle Antragsformulare finden sie auf der Seite des SSA Konstanz im passwortgeschützten Bereich.

    Verantwortliche Ansprechpartnerin:
    Jutta Stehle
    E-Mail: J.Stehle@ops-balgheim.de
    Telefon:
    07461-926 8500 (Sekretariat) oder 07461-9268502